Fördermöglichkeiten für Auszubildende

Ausbildungsrichtlinie: Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge

Was wird gefördert:
Überbetriebliche Lehrgänge zur Ergänzung notwendiger Inhalte der betrieblichen Ausbildung in
anerkannten Ausbildungsberufen gemäß § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 25 Handwerksordnung
(HwO) für Auszubildende
Unternehmen mit weniger als 250 Vollbeschäftigteneinheiten (VBE) in Thüringen

Wie viel wird gefördert:
Kaufmännisch:
31,00 €/ Lehrgangstag
Gewerblich-technisch:
41,00 €/ Lehrgangstag
Land- und Hauswirtschaft:
41,00 €/ Lehrgangstag
Unterbringung:
9,20 €/Übernachtung (nur im Rahmen der durchgeführten Maßnahme)
Geförderte Lehrgangstage:
1. Ausbildungsjahr:
55 Arbeitstage
2. Ausbildungsjahr:
40 Arbeitstage
3. Ausbildungsjahr:
20 Arbeitstage
4. Ausbildungsjahr:
10 Arbeitstage

Förderung durch: Mittel des Europäischen Sozialfonds und des Freistaates Thüringens

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Unser Service für SIE:
Wir beantragen für Sie die Fördermittel auf Grundlage Ihrer Einreichung der Eigenerklärung und
eines gesonderten Nachweises Ihrer Mitarbeiterzahl.
Es entstehen keine zusätzlichen Aufgaben oder Verpflichtungen, da wir den gesamten Prozess für
Sie übernehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei uns!

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