Ausbildungsrichtlinie: Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge
Was wird gefördert:
Überbetriebliche Lehrgänge zur Ergänzung notwendiger Inhalte der betrieblichen Ausbildung in
anerkannten Ausbildungsberufen gemäß § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 25 Handwerksordnung
(HwO) für Auszubildende
Unternehmen mit weniger als 250 Vollbeschäftigteneinheiten (VBE) in Thüringen
| Wie viel wird gefördert: | |
|---|---|
| Kaufmännisch: | 31,00 €/ Lehrgangstag |
| Gewerblich-technisch: | 41,00 €/ Lehrgangstag |
| Land- und Hauswirtschaft: | 41,00 €/ Lehrgangstag |
| Unterbringung: | 9,20 €/Übernachtung (nur im Rahmen der durchgeführten Maßnahme) |
| Geförderte Lehrgangstage: | |
|---|---|
| 1. Ausbildungsjahr: | 55 Arbeitstage |
| 2. Ausbildungsjahr: | 40 Arbeitstage |
| 3. Ausbildungsjahr: | 20 Arbeitstage |
| 4. Ausbildungsjahr: | 10 Arbeitstage |
Förderung durch: Mittel des Europäischen Sozialfonds und des Freistaates Thüringens
Unser Service für SIE:
Wir beantragen für Sie die Fördermittel auf Grundlage Ihrer Einreichung der Eigenerklärung und
eines gesonderten Nachweises Ihrer Mitarbeiterzahl.
Es entstehen keine zusätzlichen Aufgaben oder Verpflichtungen, da wir den gesamten Prozess für
Sie übernehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei uns!

